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Berufsbildungsgesetz § 10 (1) bis (3)

Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensjahr des
Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Sachleistungen können in Höhe der  ...... festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über   75 % der
Bruttovergütung hinaus.
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder
durch entsprechende Freizeit auszugleichen.

Ausbildungsvergütungen

Als angemessene Ausbildungsvergütung gemäß § 10 BBiG gelten laut Tarifvertrag im Ausbildungsberuf „Landwirt"  für NRW folgende Gesamtbruttomonatsvergütungen bei dreijähriger betrieblicher Ausbildung ab 1.08.2011:

  ab 1.08.2009 ab 1.10.2010 ab 1.08.2011  
im 1. Ausbildungsjahr 550,00 € 565,00 580,00  
im 2. Ausbildungsjahr 575,00 € 595,00 615,00  
im 3. Ausbildungsjahr 615,00 € 640,00 665,00  

Bei zweijähriger betrieblicher Ausbildung gelten die Sätze des zweiten und dritten Ausbildungsjahres.
Auszubildende und Praktikanten erhalten je Urlaubstag ein Urlaubsgeld von 3,07 € bei der Berechnung nach Werktagen
 bzw. von 3,58 € bei der Berechnung nach Arbeitstagen. Darüber hinaus ist ein Weihnachtsgeld von 102,26 € vorgesehen.

Sozialabgaben der Auszubildenden und Ausbilder

Berechnungsgrundlage für Azubi und Ausbildenden ist die Bruttovergütung in €/Monat. Es fallen derzeit ungefähr an (z.B. AOK):

Art der Sozialabgabe für Arbeitnehmer bzw. Azubi Gesamtsumme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei 640,00,- €
 Krankenversicherung
14,00 % + 0,9 % AN-Anteil    =           14,90 %
   95,36 €
 Rentenversicherung                           19,90  %  127,36 €
 Arbeitslosenversicherung                     2,80  %    17,92 €
 Pflegeversicherung                              1,95 %    12,48 €

Umlage I - Krankheitsaufwendungen       2,10 %

   13,44 €  (nur Arbeitgeber)
Umlage II - Mutterschaftsaufwendungen  0,22 %       1,41€ (nur Arbeitgeber)
Insolvenzgeld                                        0,41%       2,62€ (nur Arbeitgeber)
Gesamtsumme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:     270,59 € 

Übrig bleibt die Nettovergütung in €/Monat für den Azubi. Davon werden Sachleistungen des Betriebes
(Verpflegung und Wohnen) abgezogen. Übrig bleibt die
Barauszahlung in €/Monat
. Abgaben für Lohn- und Kirchensteuer
fallen bei Azubis nicht an. Hinzu kommt eine Vergütung von evtl. geleisteten Überstunden.

Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft 

Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die
Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. In der Regel werden Auszubildende in diese häusliche
Gemeinschaft aufgenommen und erhalten ein beheiztes, möbliertes Zimmer.

Sachleistungen für Verpflegung und Unterkunft

Für die Verpflegung und Unterkunft von Auszubildenden, Jugendlichen und volljährige Arbeitnehmern gelten folgende Werte
in € pro Monat bzw. pro Tag bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft:
 

Sachbezugswerte 2011

Leistung

€ je Monat

€ kalendertäglich

Frühstück

47,00

1,57

Mittagessen

85,00

2,83

Abendessen

85,00

2,83

Summe I

217,00

7,23

Unterkunft

144,20

 

Summe II

361,20

 

 

„Hallo Chef, was bleibt übrig?“ 

Orientierungswerte für das Ausbildungsjahr 2011

Bruttovergütung in €/Monat (lt. Tarifvertrag)

580,00

615,00

665,00

~ 7,0 + 0,9 % Krankenv.

~ 37,45  ~ 39,20 ~ 42,00

~ 19,9 %  Rentenv., davon 1/2  

~ 55,23 ~ 55,72 ~ 59,70

 ~ 2,8 %  Arbeitslosenv., davon 1/2  

~ 8,83 ~ 9,24 ~ 9,90

~ 1,95 %    Pflegev., davon 1/2             

~ 4,54 ~ 4,76 ~ 5,10

Nettovergütung in €/Monat

430,95

451,08

483,30

abzgl. Sachleistungen ( s,o.) für  Betrieb

343,60 343,60 343,60

Barauszahlung in €/Monat, ungefähr, ohne Gewähr

87,35

107,48

139,70

 

„Azubi, Du bist mir lieb und teuer!“  

Orientierungswerte für das Ausbildungsjahr 2011

Nettovergütung in €/Monat (lt. Tarifvertrag)

580,00

615,00

665,00

~ 14,0 % Krankenv., davon 1/2  

~ 37,45  ~ 39,20 ~ 42,00

~ 19,9 %  Rentenv., davon 1/2       

~ 55,23 ~ 55,72 ~ 59,70

 ~ 2,8 %  Arbeitslosenv., davon 1/2  

~ 8,83 ~ 9,24 ~ 9,90

~ 1,95 %    Pflegev., davon 1/2            

~ 4,54 ~ 4,76 ~ 5,10

Bruttovergütung in €/Monat

639,05

689,03

737,89

Zusatzversorgung für AN in d.Lw zur betriebl. Altersvorsorge

5,20

5,20

5,20

2,10% Lohnfortzahlungsv. bei Krankheit

0,22% Lohnfortzahlungsv. bei Mutterschaft

14,33 15,00 16,08

Leistung des Betriebes in €/Monat

658,49

689,03

737,89

zuzgl. Kosten für Berichtsheft, Zwischen-,  Abschlussprüfung, Lehrgänge, Arbeitskleidung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mehrarbeit, Schäden variabel variabel variabel

  

Tarifparteien in der Landwirtschaft: 

         Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V., Schorlemerstraße 15, 48143 Münster,
(...  und Frau von Chamier, 0251 – 41 75 200)  und

•     Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, Olaf-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt a.M.

Hinweise zu den verschiedenen Tarifverträgen in NRW finden Sie auf einer offiziellen Website des Landes NRW unter
www.tarifregister.nrw.de 
Hinweise zum Tarifvertrag für Landarbeiter in Westfalen-Lippe finden Sie unter
 http://www.tarifregister.nrw.de/tarifinformationen/informationen/material/landwirtschaft_westfalen-lippe.pdf

Die Löhne für Landarbeiter in Westfalen-Lippe sind in sechs Lohngruppen unterteilt. Die Lohnsteigerungen beziehen sich
auf die Ecklohngruppe 4 ( = 100 %)

 

Lohntarifvereinbarung

für Landarbeiter in Westfalen-Lippe

-  Gültig ab  2010 -
 

 

Die Gesamtbruttostundenlöhne betragen  in  €

   

Lohngruppe/ Beschreibung/Abstufungen

ab
Juni
2008

ab
Feb.
2009

 

 

 

1*

Arbeiten, die Grundkenntnisse/Grundfertigkeiten erfordern und nach allgemeiner Anweisung und einer Anlernzeit von mindestens zwei Monaten ausgeübt werden

  66,5 %

  7,00 7,23    

2

Arbeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern und nach mindestens einjähriger Berufserfahrung selbständig ausgeübt werden

80 %

  8,42 8,70    

3

Landarbeiter (Schlepperfahrer und Maschinenführer)

92 %

  9,69 10,01    

4

(Ecklohngruppe): Arbeitnehmer mit Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen oder vergleichbaren Ausbildungsberuf, der nach allgemeiner Anweisung überwiegend selbständig arbeitet

100 %

  10,53 10,88    

5

Arbeitnehmer mit Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen oder vergleichbaren Ausbildungsberuf nach fünfjähriger landwirtschaftlicher Berufstätigkeit, der seine Arbeiten in eigener Verantwortung und selbständig ausführt

105 %

  11,06 11,42    

6

Meister oder staatlich geprüfte Agrarbetriebswirt

112 %

  11,79 12,18    
               
  * In Lohngruppe 1 kann die Vergütung frei vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt.            
  Alle Angaben ohne Gewähr!